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Dres. Müller-Hagen | Graefe | Winterberg | Kollegen

Grenzen der Behandlung in der Nähe des Todes

Patienten onkologischer Praxen und erst recht Patienten in palliativmedizinischer Begleitung haben fast nie den Wunsch zu sterben. Reden muss man trotzdem über Fragen wie: Müssen begonnene Behandlungen fortgesetzt werden, bloß weil man einmal angefangen hat? Soll man vor Schmerztherapien mit Morphium Angst haben? Muss man jede Behandlungsmaßnahme ausschöpfen, bloß weil sie möglich wäre? Und wir möchten die Gelegenheit nutzen, klar zu sagen, was wir nicht machen.

Therapiebegrenzung

Nichtanwenden noch nicht begonnener, aber verfügbarer Verfahren. Auch als Verzicht auf Eskalation einer Therapie zu bezeichnen: Die ausdrücklich vorgenommene Entscheidung, Behandlungsmethoden (Diagnostik, Eingriffe, Geräte, Medikamente ..) nicht anzuwenden, obwohl sie zur Verfügung stehen, obwohl man sie anwenden dürfte, und obwohl man einen medizinischen (Teil-) Nutzen erhoffen könnte. In Ordnung.

Beispiele:

Vielleicht würde ein Antibiotikum eine bakterielle Entzündung erfolgreich bekämpfen. Es kann aber die Entscheidung geben, diese Entzündung nicht mehr bekämpfen zu wollen.

Meist lange nicht so nah am bevorstehenden Tod kann eine häufig mit uns diskutierte Therrapiebegrenzung darin bestehen, dass man sich gegen weitere Versuche einer Chemotherapie entscheidet, obwohl sie möglich wäre.

Therapieabbruch

Nichtfortsetzen von begonnen Behandlungen. Im Unterschied zur Nicht-Eskalation steht die Deeskalation: Die Entscheidung, bereits begonnene möglicherweise funktionierende Behandlungen zu stoppen - und zwar nicht, weil man ihre Wirkungslosigkeit erkannt hätte, sondern wenn der Patient entscheidet, dass er nicht mehr möchte. Darf er.

Beispiel:

Das Antibiotikum bekämpft möglicherweise die Entzündung erfolgreich, funktioniert also. Es kann aber die Entscheidung sein, dass es aus anderen Gründen nicht richtig war, es eingesetzt zu haben. Dann kann man noch weiter gehen und beschließen, das Medikament trotzdem abzusetzen. Man nimmt dann in Kauf, dass der Körper ohne es wahrscheinlich schlechter mit der Entzündung fertig wird, vielleicht sogar, dass schicksalhaft eine Entzündung so schwerwiegend aufflammt, dass sie zum Tode führt. Wenn es der klare Wunsch des entscheidungsfähigen Patienten ist, muss eine Therapie beendet werden, auch wenn sie funktioniert.

Inkaufnahme von lebensverkürzenden Nebenwirkungen

Bewusste Wahl von Verfahren, deren unmittelbare lindernde Wirkung dringlich gewünscht ist, die aber Nebenwirkungen haben können, welche lebensverkürzend sind. Einsatzzweck ist dabei aber immer die Linderung, nie die Lebensverkürzung. Völlig in Ordnung.

Beispiel:

Weitaus wichtigstes Beispiel ist die optimale Schmerztherapie in der Nähe des Lebensendes: Morphium in hohen Dosierungen verknüpft wie kaum ein anderes Mittel den Segen einer besonders guten Schmerzwirkung und einer Dämpfung mit der weniger bekannten, aber wichtigen Wirkung: Es mindert das qualvolle Empfinden von Luftnot und Erstickungsangst, wenn die Atmung stark beeinträchtigt ist. Schmerzen bekämpfen, Dämpfen, Erstickungsangst lindern - das können gute Gründe sein, eine Morphiumdosis zu verschreiben und das wäre gute Palliativmedizin. Inkaufnahme von lebensverkürzenden Nebenwirkungen kann hier bedeuten: Würde der Patient nicht ruhig atmen, sondern qualvoll kämpfen, hätte er vielleicht tatsächlich etwas mehr Sauerstoff und würde minimal länger am Leben bleiben. Es kann also sein, dass mit der Medikation der ohnehin unvermeidbare Tod etwas eher eintritt.


Bis hierhin reichen unsere Aufgaben als Onkologen, Hämatologen und Palliativmediziner: Leiden lindern. Lebensqualität erhalten. Werte des Patienten respektieren.


Tötung

Dieser Begriff wird selbstverständlich gern vermieden. Worum es aber geht: Bewusster Einsatz von Verfahren, deren Ziel nicht Symptombesserung oder Linderung ist, sondern deren Zweck ist, den Tod herbeizuführen. Wir verzichten auf die juristischen Feinheiten einer Unterscheidung zwischen Tötung, Mord oder gar heimtückischem Mord.

Beispiel:

Der gezielte Einsatz von Giften gehört sicher in diese Kategorie. Missverständnisse könnten beim Einsatz von Morphium aufkommen: Wenn man eine höhere Dosis gibt, als sie gegen Schmerzen erforderlich ist und darauf abzielt, dass ein tödlicher Atemstillstand erzeugt wird, macht man ein segensreiches Medikament zum tödlichen Instrument.

Passive Sterbehilfe

Gelegentlich werden Verhaltensweisen wie in den drei Beispielen oben so bezeichnet; das wäre falsch. Meist wird die gezielte Unterstützung des Kranken gemeint, dass der selbst ein Verfahren in Gang setzt, das ihn tötet. Der Begriff >Passiv< zielt in diesem Zusammenhang meist darauf, dass derjenige, der die so genannte passive Sterbehilfe ausübt, seinerseits nicht "auf den Knopf drückt", sondern dies dem sterben wollenden Kranken überlässt:

Beispiel:

Eine Giftspritze wird angereicht (=passiv), der Kranke setzt sie sich selbst.

Aktive Sterbehilfe

Tötung eines Kranken auf dessen Wunsch. Der Akt, der zum Tode führt, wird vom so genannten "Sterbehelfer" durchgeführt. >Aktiv< meint, dass der Kranke durch einen bewussten, gezielten, aktiven Akt eines Dritten zu Tode kommt.

Beispiel:

Der so genannte Sterbehelfer verabreicht die tödliche Dosis. Aktive Sterbehilfe ist Tötung. Der Begriff Sterbehilfe impliziert den Willen des Getöteten, getötet zu werden.

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