Alle deutschen Bundesländer haben Krebsregister. Das sind gesetzlich geregelte Einrichtungen, deren Aufgabe - kurz gesagt - darin besteht, für Zwecke der öffentlichen Planung ("Daseinsfürsorge" - eine zentrale staatliche Aufgabe) und Forschung überhaupt zu klären, wie häufig und wo Krebserkrankungen vorkommen und wie lange Menschen mit welchen Krebsarten leben.
Beispielsweise war es nur mit Hilfe des Registers möglich, zu untersuchen, ob in der Nähe von Kernkraftwerken häufiger als anderswo Kinder an Leukämie erkranken oder nicht.
Letztlich kann eine vernünftige Ressourcenplanung im Gesundheitswesen nur dann richtige Weichen stellen, wenn die Verantwortlichen wissen, worauf man sich einstellen muss. Politiker und auch Krankenkassen können nur dann entscheiden, welche Leistungen wichtig sind, wenn sie gesellschaftliche Entwicklungen verstehen. Diese Ebene der Datenerfassung (epidemiologisches Register) ist erprobt und hat gerade in Hamburg eine lange Erfolgsgeschichte. Inzwischen hat der Gesetzgeber entschieden, detailliertere Daten zusammenzuführen - Stadien, Therapien, Ergebnisse.
Wir sehen das als Langzeitprojekt, bei dem grundsätzlich nicht zu erwarten ist, dass für einzelne Erkrankte oder einzelne Einrichtungen ein konkret zuzuordnender Nutzen erkennbar werden wird. Wir sind mit Strafandrohung gesetzlich verpflichtet, Daten weiterzuleiten, außer Patienten hätten ausdrücklich widersprochen. Die Inhalte bzw. das Datenformat sind bundesweit normiert. Das machen wir und möchten darauf hinweisen, dass wir nach wie vor auf Erkenntnisse auch aus solchen Registern angewiesen sind, damit Verbesserungen erreicht werden.