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| Seit der 2007er Gesundheitsreform
waren Kontrollärzte bei "besonderen" Therapien vorgesehen. Bestimmte
Medikamente sollten nur noch nach Zustimmung durch einen noch
einzuführenden Arzt für besondere Arzneimitteltherapie verschrieben
werden dürfen. Das hatte im § 73d des SGB V (5. Soialgesetzbuch) als
Hinterlassenschaft des von Ministerin Ulla Schmidt geführten
Bundesgesundheits-Ministeriums an die gelbschwarze Koalition gestanden. Mit dem AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz), das Ende 2010 Gültigkeit erlangte, wurde eine Vielzahl von Regelungen scharf geschaltet, denen gemeinsam ist, dass der Gesetzgeber künftig Kosten bzw. Erstattungszusage an die Nützlichkeit von Krebsmitteln (und anderen Medikamenten) koppeln will. Damit konnte auf den schlimmen Versuch verzichtet werden, weitere Kontroll- und Rationierungsärzte nach §73d einzuführen. Details zum erst einmal beerdigten Verfahren sind weiter unten nachzulesen. Solche Formen von Kontrolle sollten nicht mit dem Zweitmeinungsverfahren verwechselt werden. Zweitmeinung heißt: Patienten können wichtige Therapieentscheidungen bei onkologischen Therapien von anderen Onkologen überprüfen lassen. Das bleibt gut und richtig. |
Zweitmeinung - vernünftig
Es kann Situationen geben, in denen sich Patienten mit bösartigen Erkrankungen vor weit reichenden Behandlungsentscheidungen sicherer fühlen, wenn jemand anderes mit hoher Kompetenz den Vorschlag prüft und seine so genannte Zweitmeinung dazu abgibt. Dies kann den jeweiligen Vorschlag bestätigen, mag im Einzelfall aber auch zusätzliche Gesichtspunkte erbringen.
Ein solches Verfahren ist klar zu befürworten. Jeder halbwegs selbstbewusste Onkologe wird seine Patienten natürlich auch darin unterstützen, wenn diese eine Zweitmeinung einholen möchten. In der Regel stärkt dies nämlich das Vertrauen - jedenfalls ist dies unsere Erfahrung. Wir ermutigen unsere Patienten ausdrücklich, sich Zweitmeinungen einzuholen.
Der Gesetzgeber hatte allerdings nichts davon gemeint, als er seine 73d-Sparklauseln einführte...
Zum Glück historisch: $73d
Man hätte die folgenden Absätze löschen können, denn sie sind nicht mehr tagesaktuell. Der beschriebene Vorgang ist aber hochgradig symptomatisch dafür, wie Politik ständig die niedergelassenen Ärzte drangsaliert hat. Ob die Abschaffung des hier beschriebenen Kontrollprinzips an diesem Phänomen irgendetwas ändert, oder ob nur die Schauplätze wechseln, wird erst die Zukunft zeigen. Pessimismus ist angebracht. Für Patienten bleibt aber deutlich: Sie sind Spielball in einem Feld, in dem sehr viele Mitspieler ihre Interessen durchzusetzen versuchen.
Bis Ende 2010 galt:
"Besondere Arzneimittel" dürfen nur noch verschrieben werden, wenn ein "Arzt für besondere Arzneimitteltherapie" seine Zustimmung gegeben hat. Es war leider ziemlich klar, dass viele der neuen und hochpreisigen Tumortherapeutika in diese Kategorie fallen sollten. Die politische Bewertung war, dass es hier nicht um Sicherheit der Patienten ging, sondern um das Sparen. Vermutlich war weniger nach Gefährlichkeit einer Therapie, als nach ihren Kosten zu entscheiden, ob ein Arzt alleine eine Indikation stellen durfte, oder ob er sich das OK eines Kontrolleurs holen sollte.
Der Gesetzgeber hatte sehr lange gezögert zu klären, wie die Umsetzung dieser Vorschrift auszusehen hatte. Allerdings hatte Mitte 2008 der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) einen Vorschlag an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt, in dem 2 onkologische Präparate gelistet waren (Cetuximab und Panitumumab). Danach wären die kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht gewesen, den Unsinn administrativ umzusetzen.
Zunächst ging es in der Onkologie nur um 2 teure Antikörpertherapien. Die Begründungen für Einschränkungen in der Rezeptierbarkeit im entscheidenden Papier des GBA wurden von der wissenschaftlichen Fachgesellschaft DGHO [Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie] als fachlich nicht nachvollziehbar analysiert.
Die Wahl dieser Substanzen in all ihrer Willkürlichkeit konnte durchaus so verstanden werden, dass es, wie immer unterstellt, dem Bundesministerium der SPD-Ministerin Ulla Schmidt tatsächlich nie um Sicherheit gegangen war, sondern um reine Kostenkontrolle. Die objektive Verträglichkeit [Hauterscheinungen, die in Einzelfällen ästhetisch unschön sein können, aber nun wirklich nicht gefährlich!] war nämlich gerade bei diesen Therapien ein sehr gut beherrschtes Problem, die Preise aber sehr hoch. Es musste unterstellt werden, dass man bewirken wollte, dass weniger Erkrankte mit diesen Medikamenten behandelt werden sollten, indem eine Verschreibungshürde aufgebaut werden sollte.
Abgesehen davon, dass niemand wusste, wer denn diese besonders qualifizierten Ärzte plötzlich sein sollten, welche Qualifikationen sie besitzen müssten, wer sie ausgebildet haben müsste, wo sie herkommen sollten, war für alle Kenner deutschen Bürokratismus nur eines klar: Der Amtsschimmel scharrte mit den Hufen, neue Formulare, neue Stempel, neue Entscheidungswege, neue Vorschriften, neue Klagewege sollten mit Macht ins Leben gerufen werden.
Kleines Beispiel: Wenn ein Arzt eine Tumortherapie verschreibt, der Kontrollarzt aber anderer Meinung ist - wer behandelt denn dann? Wer hat die Verantwortung, falls die Entscheidung des Kontrollarztes sich als schlecht erweist? Wer haftet, wenn das Einholen der Kontrollmeinungen zu Verzögerungen führt, die das Ergebnis der Therapie in Frage stellen?
Ein perfides Prinzip zeichnete sich ab: Der verschreibende Arzt bleibt in der Haftung, darf auch verschreiben, muss sich aber auf eine Abstrafung hinterher gefasst machen. Klar, was man damit erreichen wollte: Die latente wirtschaftliche Bedrohung des verschreibenden Arztes sollte ihn veranlassen, "mit der Schere im Kopf" möglichst gar nicht erst daran zu denken, diese Substanzen, die als Ärger-trächtig gebrandmarkt werden, zu verschreiben.
ü §73d war Rationierung durch die Hintertür. §73d hatte mit verbesserter Therapiesicherheit nichts zu tun.
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Als Onkologen haben wir gefordert:
Tumortherapien gehören in die Hände qualifizierter Ärzte.
Wer sich für Hämatologie und Onkologie weitergebildet hat, wer als Kassenarzt ständig beweist, dass er sich fortbildet, wer die Qualitätsanforderungen für den so genannten "Onkologievertrag" nachweist, hat wahrhaftig gezeigt, dass ihm in Sachen Tumortherapie so leicht niemand Vorschriften zu machen hat.
ü Die einzigen Ärzte für besondere Arzneimitteltherapie bei Tumorerkrankungen sind wir Onkologen selbst.
Wenn das Bundesgesundheitsministerium Kostenkontrolle will, muss dies politisch diskutiert werden. Rationierung durch die Hintertür ist unethisch.
Der Berufsverband der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen BNHO hatte beschlossen:
Die niedergelassenen Spezialisten machen diesen Unsinn nicht mit. Wir stehen nicht zur Verfügung als Rationierer. Wir bieten nicht an, die Behandlungsentscheidungen hochqualifizierter anderer Kollegen zu beaufsichtigen. Wir boykotieren das Verfahren.
ü Die im BNHO organisierten niedergelassenen Onkologen stehen nicht als kontrollierende "Ärzte für besondere Arzneimitteltherapie" nach §73d zur Verfügung.
Verantwortlich für diese Seite: Dr. M. Bertram Letzte Änderung: 29.12.2010