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Rezeptgebühren, Zuzahlung

Krank zu sein kann teuer kommen. Der Gesetzgeber hat bestimmte Regeln erlassen, die zu Zuzahlungen führen. Ohne alle Details hier beschreiben zu können, möchten wir auf folgende Bereiche hinweisen:

 Befreiung von der Zuzahlung

Viele moderne Chemotherapien kosten allein an Medikamentenkosten mehrere Tausend Euro pro Monat. Da wir es nahezu ausschließlich mit Medikamenten zu tun haben, die es "auf Rezept" gibt, brauchen die Patienten diese Summen nicht aufzubringen. Demgegenüber fallen die gesetzlichen Zuzahlungen niedrig aus, jedoch summieren sich die Beträge. Es gibt einkommensabhängige Höchstgrenzen, nach deren Überschreiten die Kasse eine Befreiung ausspricht. Das passiert nicht automatisch, sondern Sie müssen sich darum kümmern. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse an!

 Austausch durch den Apotheker

In der Regel verschreiben wir normale Medikamente (dies gilt nicht immer bei Chemotherapien) auf Rezept so, dass wir den Apotheker nicht darauf festlegen, ein Präparat genau eines bestimmten Herstellers auszugeben. Der Apotheker unterliegt nämlich seinerseits Pflichten, Medikamente auszutauschen, um entweder ein möglichst preiswertes wirkstoffgleiches Präparat herauszugeben oder eines, das die jeweilige Krankenkasse in einem sogenannten Rabattvertrag besonders preiswert bezieht.

Wenn Sie darauf bestehen wollen, einen Wirkstoff von einem bestimmten Hersteller zu erhalten, kann das zu Mehrkosten führen. Es kann theoretisch sogar derart zu Mehrkosten führen, dass nach einigen Monaten wir verschreibenden Ärzte von der Kasse in Regress genommen werden und das Medikament selbst bezahlen sollen (zumindest in der Theorie), unter dem Vorwurf unwirtschaftlicher Verordnungsweise. Daher würden wir Ihrem Wunsch nach Sperrung der Austauschmöglichkeit nur dann nachkommen können, wenn wir gemeinsam die Gründe hierfür besprochen haben und Sie uns davon überzeugen konnten, warum ein Austausch für Sie nicht in Frage kommt.

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 Rezeptgebühren: Rechnung vom Apotheker für Chemotherapie

Normalerweise erhält der Patient ein Rezept und muss dem Apotheker (der seinerseits dazu verpflichtet ist, diese einzufordern) die Zuzahlung entrichten, wenn er das Medikament abholt. Nun werden aber Chemotherapien meistens völlig individuell für einen Patienten nach Menge, Lösungsmittel, Volumen, Verabreichungsform etc. hergestellt ("angemischt"). Dies erfordert eine hoch komplizierte Ausrüstung der Apotheke (sterile Werkbank, Reinraumtechnologie), über welche nur ganz wenige Apotheken verfügen.

Aus diesem Grunde bestellen wir für unsere Patienten die Lösungen und "unsere" Apotheke liefert angesichts limitierter Haltbarkeit direkt in die Praxis, ohne dass von diesem komplizierten Vorgang der Patient viel merkt.

Mit diesem Vorgehen ist die Freiheit des Patienten eingeschränkt, seine Apotheke frei zu wählen. Dies ist aber ein vom Verordnungsgeber gewollte Ausnahme für Zytostatika-Anfertigungen. Prinzipiell kann man als Patient selbst bestimmen, an welche Apotheke man sich wendet.

Trotzdem sind die gesetzlichen Zuzahlungen fällig. Wir unterstützen die Bitte des Apothekers Herrn Schöbel, Inhaber der Apotheke zur Post, dass unsere Patienten ihm eine Abbuchungsgenehmigung erteilen.

 Medikamentenkosten für Privatpatienten

Privatpatienten müssen ihre Medikamente zunächst dem Apotheker bezahlen und können dann je nach Versicherungsvertrag sich ihr Geld bei ihrer privaten Krankenkasse "wiederholen". Krebsmedikamente können pro Monat bis zehntausend Euro kosten. Wer privat versichert ist, hat allein aufgrund seines Versicherungsstatus selbstverständlich noch lange nicht immer derartige Summen flüssig. Hier sollte man mit dem Apotheker sprechen und mit der Krankenkasse und klären, ob Direktabrechnungen zwischen Apotheker und Kasse möglich sind. Sprechen Sie ggf. auch uns an. Unsere ärztliche Verantwortung besteht mindestens darin, Ihnen zu ermöglichen, zügige und eindeutige Zusagen und Klärungen mit Ihrer privaten Krankenkasse herbeizuführen und Ihnen genau zu sagen, ob davon auszugehen ist, dass Ihre private Krankenkasse die Kosten übernehmen muss. Bei Beihilfeleistungen von Beamten ist dies nicht immer gegeben. Die Erfahrung vergangener Jahre "Die Privaten zahlen alles" stimmt natürlich nicht. Wir erwarten dies auch nicht und fordern es auch nicht: Genau wie bei Kassenpatienten sehen wir uns in der Pflicht, auch unseren Privatpatienten nur sinnvolle und erprobte und zulässige Behandlungen vorzuschlagen.

Letzte Änderung 19.008.2010

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