HÄMATOLOGISCH ONKOLOGISCHER SCHWERPUNKT
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Welche Unterlagen wir brauchen

Wir gehen nicht ganz soweit, dass wir überhaupt erst dann über Termine nachzudenken anfangen, wenn hier alle Unterlagen vorliegen. Aber meistens ist eine gezielte und kompetente Beratung  unmöglich, wenn wir uns keinen vollständigen Überblick verschaffen können. Vor allem, um die Dringlichkeit eines Termins abschätzen zu können, sind wir auf möglichst genaue Unterlagen angewiesen. Wenn wir auf Basis Ihrer Befunde tatsächlich vermuten müssten, dass Zeit für Ihre Behandlung ein kritischer Faktor ist, würden wir für Sie selbstverständlich kurzfristig einen Notfalltermin freimachen.

Überweisung an uns.
Ihr Hausarzt / Hausärztin bleibt wichtig. Deswegen benötigen wir eine Überweisung von ihm / ihr. Wir sind verpflichtet, den Hausärzten Bericht zu erstatten.

Röntgenbilder beim Erstbesuch
Patienten, die zum ersten Mal kommen, sollten die Röntgenbilder, die sie haben, mitbringen. Das kann zwar unhandlich sein, aber es wird danach nur ganz gezielt wieder nötig werden - beispielsweise wenn neue Befunde in einer Kontrolle aufgetaucht sind. Bilder auf CD sind für uns nicht immer lesbar - die Betrachtungs-Software ist nicht so normiert, dass wir sicher genug damit klarkommen. Wenn Sie aber CDs Ihrer Bilder haben, bringen Sie sie unbedingt mit!

Röntgenbilder bei späteren Besuchen
Bereits bearbeitete Röntgenbilder brauchen nicht jedesmal mitgebracht zu werden.
Wenn wir Patienten neu zum Röntgen schicken, möchten wir in der Regel die angefertigten Bilder sehen. Wenn alles normal ist, reicht meist ein sehr kurzer Blick. Normale Bilder sind leider selten, sind für den Patienten prima, aber für uns zum Glück langweilig. Auf krankhafte Ergebnisse kommt es viel mehr an; wir möchten sie verstehen und dafür müssen wir sie sehen. Häufig reichen wenige repräsentative Bilder aus einer Serie.

Wenn im Verlauf einer Behandlung neue Röntgenbilder angefertigt wurden, und wenn auf ihnen krankhafte Befunde zu sehen sind, können wir besser mit unseren Patienten darüber sprechen, wenn wir uns die Bilder gemeinsam mit ihnen ansehen können. Das ausführliche Gespräch wird nicht immer möglich sein, aber meist hilft es, sich über Ziele oder Gefahren gemeinsam klar zu werden, indem man gemeinsam auf die wichtigste Darstellung sieht. Wenn Patienten ihre Bilder nicht dabeihaben, fällt häufig das Gespräch abstrakter aus. Maßgeblich für die Interpretation bleibt übrigens, was der Spezialist, der Röntgenarzt, aufgeschrieben hat. Er hat gelernt, Bilder zu deuten.

Wir interpretieren die Deutung und können am besten einbeziehen, was wir zusätzlich über die Umstände der Bildentstehung wissen:

Röntgenbefund-Berichte
Wichtiger noch als die Bilder sind für Nicht-Röntgenärzte, wie wir es sind, die Auswertungen, also die Röntgen-Befundberichte. Die Berichte allein reichen dann meistens aus, wenn alles normal ist. Wenn nicht (was leider häufig ist), wird der Bericht erst dadurch gut interpretierbar, dass Auswertung und Bilder zugleich angesehen werden.

Gewebsproben-Befunde ("Histologie", "Histo")
Da es sich nun einmal häufig um die Frage "gutartig oder bösartig?" dreht, haben die Befundberichte vom Pathologen ein besonderes Gewicht. Aus ihnen geht hervor, ob ein Gewebe tatsächlich bösartig verändert war. Feingewebliche Ergebnisse sind fast immer die Grundvoraussetzung für eine Weiterbehandlung. Wenn Sie sie nicht als Kopie selbst haben, sind wir verpflichtet, sie vom Krankenhaus, vom Pathologen oder vom Hausarzt anzufordern.

Arztbriefe
Unter diesem Begriff fallen alle zusammenfassenden Berichte, sei es von niedergelassenen Fachärzten, sei es (öfter) als Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus. Sie bilden eine wichtige Grundlage der Information.

OP-Berichte
Aus ihnen geht hervor, wie Operationen verlaufen sind, was genau operiert wurde. Nicht selten hängen Entscheidungen über eine Weiterbehandlung davon ab, dass man OP-Bericht und Histologie kennt.

Protokolle von onkologischen Konferenzen
Wenn eine interdisziplinäre onkologische Konferenz (auch Tumorboard genannt) abgehalten worden ist, sollte ein Protokoll erstellt worden sein. Aus ihm müsste in besonders eindeutiger Weise und klar strukturiert hervorgehen, wie die onkologische Situation ist und vor allem, warum welche Maßnahmen empfohlen oder begonnen wurden. Nicht immer sind diese Protokolle im Zugriff von Hausärzten oder gar Betroffenen selbst. Wir würden sie ggf. in der jeweiligen Klinik anfordern.

Letzte Änderung: 01.01.12

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