HÄMATOLOGISCH ONKOLOGISCHER SCHWERPUNKT
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IGEL-Leistungen - was ist das?

Sie werden den Begriff sicher bereits gehört haben: Als Individuelle GEsundheits- Leistungen werden in der Regel Eingriffe und Maßnahmen zusammengefasst und angeboten, die im Einzelfall wünschenswert sein können, die aber von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden.

IGEL-Leistungen muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Er wird zum Kunden, wie in jedem normalen Geschäft. Der Arzt wird zum Dienstleister und Anbieter einer Leistung. Seine Angestellten werden Verkäuferinnen. Sie vermarkten Produkte, die ganz klar darauf kalkuliert sein müssen, Gewinn zu erwirtschaften. Allerdings gibt die Ärztliche Gebührenordnung den Rahmen vor, so dass bei seriösen Angeboten gewiss keine "Mondpreise" zustande kommen. Der Patient als Kunde muss selbst entscheiden, ob ihm die Ausgabe den Nutzen wert ist. Wenn eine Leistung zu Lasten der Kasse erbracht werden kann, darf sie nicht statt dessen als IGEL angeboten werden. Wenn ein Patient nur für IGEL die Praxis aufsucht, zahlt er keine Praxisgebühr.

Schaut man genauer hin, so gibt es eine Reihe von sehr unterschiedlichen Begründungen dafür, dass verschiedenste medizinische Maßnahmen (diagnostisch oder therapeutisch) nicht "auf Krankenschein gehen":

1. Keine Behandlung von Krankheit, z.B. Vorsorge

Hierzu zählen Maßnahmen, die in sich durchaus sinnvoll sein können, was auch niemand bestreitet. Die Kasse zahlt nicht, weil es sich nicht um Maßnahmen zur Behandlung von Erkrankungen handelt. Beispiele:

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2. Nutzen strittig bzw. vom GemBA bestritten

Man muss wissen, dass sich vom Prinzip her in dieser Kategorie aber auch Angebote finden können, deren Bezahlung die gesetzliche Krankenkasse aus gutem Grunde verweigert, nämlich weil ihre Nützlichkeit zur Behandlung von Krankheit oder Linderung von Folgen von Krankheit strittig ist. "Strittig" kann dabei durchaus bedeuten, dass die Kassen einen höheren Maßstab an die Beweise für Nützlichkeit legen als die Laienpresse oder interessierte Ärzte oder auch die Industrie, die an der Anwendung des jeweiligen Verfahrens verdient. Genauso kann es sein, dass die Forschung schon "weiter" ist, als die Genehmigungsgremien, die gewissermaßen noch nicht verstanden haben, warum in bestimmten Fällen ein Verfahren nach Meinung von Anwendern regelhaft bezahlt werden sollte. Beispiele:

für die wir gelegentlich Indikationen stellen, obwohl die offiziellen Gremien (Gemeinsamer Bundesausschuss GemBA) befunden haben, dass der Nutzen nicht hinreichend belegt sei. Gerade das PET-CT stellt ein Verfahren dar, dessen Kosten hoch sind, dessen Nutzen aber auch hoch sein kann, und bei dem wir als Onkologen uns nicht gegen den Eindruck wehren können, dass es sich um reine Rationierung handelt, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss sich nicht entscheidet, es zu Lasten der Kasse zu öffnen.

3. Behandlung Gesunder

Die Krankenkasse ist nicht dazu gedacht, medizinische Maßnahmen an Gesunden zu bezahlen. Dazu gehören auch Untersuchungen ohne konkreten Anlass. Beispiel:

Hier lassen biostatistische Überlegungen erkennen, dass man bei solchen Untersuchungen Gesunder ohne konkreten Anlass (Symptom) sehr selten verwertbare (also zu einer Früherkennung führende und dadurch die Chancen verbessernde) Befunde finden wird, wenn es um Krebs geht. Das Riesenproblem ist zudem, dass hieraus gerne eine vermeintliche Sicherheit abgeleitet wird, die kaum wirklich besteht. Wir bieten solche Checks nicht an, kümmern uns aber sorgfältig ("auf Kasse"), wenn Ihr Hausarzt Sie wegen vorhandener abklärungswürdiger Symptomatik schickt.

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4. Keine Zulassung

Es kann Situationen geben, in denen die Kassen die Übernahme von Kosten für Verfahren oder Maßnahmen verweigern, die wir als dennoch gut begründet ansehen. Beispiel:

Details zum sogenannten "off label use" finden Sie [->hier]

 

Letzte Änderung: 24.10.08

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